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   BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10   

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https://dejure.org/2010,25072
BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10 (https://dejure.org/2010,25072)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2010 - 7 VR 3.10 (https://dejure.org/2010,25072)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 7 VR 3.10 (https://dejure.org/2010,25072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz; Kosten des Verfahrens; Interesse an der Gewährung von Eilrechtsschutz

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kosten des Verfahrens; Interesse an der Gewährung von Eilrechtsschutz

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kosten des Verfahrens; Interesse an der Gewährung von Eilrechtsschutz

  • datenbank.nwb.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; Kosten des Verfahrens; Interesse an der Gewährung von Eilrechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - im umfassenden Sinne eines Verwirklichungsverbots (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71 S. 12 f., vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 Buchholz 451.511 MOG Nr. 7 und vom 20. November 2008 - 3 C 13.08 - BVerwGE 132, 250 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 80) zu erreichen.
  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - im umfassenden Sinne eines Verwirklichungsverbots (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71 S. 12 f., vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 Buchholz 451.511 MOG Nr. 7 und vom 20. November 2008 - 3 C 13.08 - BVerwGE 132, 250 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 80) zu erreichen.
  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10
    Dieses aus der Sicht eines verständigen Rechtsschutzsuchenden in aller Regel als nachlässig einzustufende Vorgehen lässt hier zwar als solches wohl noch keine Rückschlüsse auf ein mangelndes Interesse an der Gewährung von Eilrechtschutz zu, weil die behaupteten Unzuträglichkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb noch nicht unmittelbar, sondern erst mit dem Beginn des verstärkten Zugverkehrs nach Eröffnung des ersten Teilabschnitts des neuen Tiefseehafens zu erwarten waren, der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gemäß § 18e Abs. 3 Satz 1 AEG allerdings fristgebundenen zu stellen war (vgl. auch Beschluss vom 23. Juni 2009 - BVerwG 9 VR 1.09 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - im umfassenden Sinne eines Verwirklichungsverbots (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71 S. 12 f., vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 Buchholz 451.511 MOG Nr. 7 und vom 20. November 2008 - 3 C 13.08 - BVerwGE 132, 250 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 80) zu erreichen.
  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 VR 1.22

    Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt

    Vorläufiger Rechtsschutz kann daher nicht gewährt werden, wenn die gerichtliche Entscheidung die Rechtsstellung des Antragstellers nicht (mehr) verbessern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 9 VR 4.07 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 28 Rn. 3 und vom 30. Dezember 2010 - 7 VR 3.10 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2022 - 4 MB 20/22

    Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Veräußerungsverfügung

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - im umfassenden Sinne eines Verwirklichungsverbots - zu erreichen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 7 VR 3.10 -, Rn. 3 - 4, juris).
  • VG Bremen, 28.05.2018 - 5 V 813/18
    Dies ist zwar grundsätzlich zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundes­ verwaltungsgerichts, nach der Anträge gem. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO das Ziel verfolgen müssen, die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts - im umfassenden Sinne eines Verwirklichungsverbots zu erreichen (BVerwG, B. v. 30.12.2010 - 7 VR 3/10 - , Rn. 3, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 13 AS 75/19
    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss gerade das Ziel verfolgen, im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Hemmung der Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes zu erreichen (vgl. zu § 80 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 7 VR 3/10 - juris Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 6 AS 710/18
    Vielmehr muss eine Anordnung erforderlich sein, um nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage zu verhindern (vgl BVerwG Beschluss vom 30.12.2010 - 7 VR 3/10 - juris).
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